In Bonn hallen die Klänge der Vergangenheit nach, die Geschichte Ludwig van Beethovens ist überall spürbar. Doch die Musik in Bonn ist eine Verwaltungsangelegenheit. Insbesondere Straßenmusik unterliegt einigen Bedingungen und Regeln - komponiert von der Bundesstadt Bonn. Wie viel musikalische Freiheit verträgt die Stadt der Musik?
Wer am Bonner Hauptbahnhof die Treppen in Richtung Innenstadt hinunter geht, wird mit einer klanglosen Melodie empfangen. Sie lädt dazu ein, in die Stadt der Musik einzutreten. Die Wände der Treppen zieren Notenausschnitte aus einer Komposition von Ludwig van Beethoven, eine Hommage an den Pianisten, der in Bonn geboren und aufgewachsen ist. Spaziert man durch die Stadt, begegnen einem viele historische Gebäude, wie das Kurfürstliche Schloss im Hofgarten und das Alte Rathaus am Marktplatz. Die Menschen hier scheinen sich in einem Kosmos zu bewegen, in dem Vergangenheit und Gegenwart verschmelzen. Die Geschichte klingt bis heute nach, doch die Musik im öffentlichen Raum in Bonn unterliegt vielen Regeln. Wer heute auf der Straße musizieren möchte, muss strenge Vorschriften halten.
In Bonn darf nur mit einer Genehmigung der Stadt Straßenmusik gespielt werden. Diese kostet 25 Euro und gilt für zwei Tage, drei Genehmigungen pro Tag werden vergeben. Musik darf zwischen 9 und 22 Uhr gespielt und nach 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden, zu dem Musizierende erst nach zwei Stunden zurückkehren dürfen. Erlaubt sind nur akustische Instrumente – Verstärker, Schlagzeuge oder Trommeln sind verboten. Auf Märkten, Veranstaltungen, in der Außengastronomie sowie im Bereich zwischen dem Remigiusplatz und dem Markt ist Musizieren ohne Sondergenehmigung untersagt (Bundesstadt Bonn, 2025).
Das Musizieren auf der Straße hat schon Kunstschaffenden eine Bühne verschafft, die heute weltberühmt sind, wie etwa der Band AnnenMayKantereit. Es bietet zudem jungen Musizierenden die Möglichkeit, die Wirkung ihrer Musik vor Publikum zu erproben. Allgemeine Umfragen zeigen, dass Straßenmusik von Passantinnen und Passanten grundsätzlich als Bereicherung angesehen wird. So ergab eine Umfrage des Mitteldeutschen Rundfunks, dass 75 Prozent der Befragten Straßenmusik als Bereicherung empfinden, das Bitten um Spenden hingegen negativ betrachten (mdrfragt, 2024). Straßenmusik gibt es schon seit der Antike, sei es durch Wandersänger oder keltische Barden. Heute finanzieren sich Studierende oder Musizierende ihre Reisekosten unter anderem mit Straßenmusik. Die Kunstfreiheit (Artikel 5, Abs. 3 GG) schützt die Straßenmusik, doch wer musizieren möchte, muss lokale Auflagen beachten. Wer sich jedoch nicht an die Anweisungen von Polizei oder Ordnungsamt hält, dem kann die Spielerlaubnis entzogen werden. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet
werden.
Im August 2023 sorgte ein Vorfall für heftige Diskussionen: Ein Saxophonist, der seit über 15 Jahren ein fester Bestandteil des Bonner Stadtbildes ist, wurde vom Ordnungsamt verwarnt und des Platzes verwiesen, als er nach einer Darbietung stillschweigend mit seinem Sammelhut durch die Außengastronomie ging. Dies wertete das Amt als „aggressives Betteln“, weshalb er eine zweimonatige Sperre erhielt, bevor er eine neue Spielerlaubnis beantragen durfte (Change.org, PBC, 2025).
Das strenge Vorgehen des Ordnungsamts stieß bei den Zuhörenden auf Unverständnis, da Straßenmusik in vielen Städten schon lange als kultureller Bestandteil des urbanen Lebens gilt.
Die Stadt rechtfertigt die Auflagen wie folgt: „Diese Vorschriften resultieren aus einer gestiegenen Zahl von Beschwerden wegen übermäßiger Lärmbelästigung in der Innenstadt – von Anwohnenden, Beschäftigten von Geschäften und Passantinnen und Passanten“, so das Presseamt der Stadt Bonn. Dabei beruft sich die Stadt vor allem auf § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW. Zudem hätten die Auflagen das Ruhebedürfnis der Stadt in Einklang gebracht und die Nachfrage, in der Innenstadt spielen zu dürfen, in keiner Weise gesenkt.
Ein Blick auf andere Großstädte zeigt: Es gelten teils ähnliche Vorschriften. In Köln sind die Regelungen weitgehend gleich, nur dass keine Anmeldung und Gebühr erforderlich sind. In Berlin ist ebenfalls keine Gebühr erforderlich. Ein Aufenthalt von bis zu 60 Minuten an einem Ort sowie die Nutzung eines Verstärkers sind erlaubt, solange Anwohnende und sensible
Einrichtungen, wie Krankenhäuser oder Schulen, respektiert werden. In München werden pro Tag zehn Lizenzen erteilt, zudem ist ein kurzes Vorspiel im Rathaus erforderlich. Angesichts dieser Unterschiede stellt sich die Frage, wie sich die restriktive Handhabung von Straßenmusik in Bonn mit dem Erbe Beethovens vereinbaren lässt, mit dem sich die Stadt schmückt.
„Die Bedeutung von Beethovens Erbe für die Stadt verkörpern vor allem die verschiedenen ‚Beethoven Player‘, darunter das Beethoven Orchester, das Beethovenfest oder natürlich das Beethoven-Haus“, so die Museumsverwaltung des Beethoven-Hauses. Demnach manifestiert sich das Erbe Beethovens eher in institutionellen und kulturellen Sphären als in
der Ausdrucksform von Straßenmusik.
Dennoch stehen die strengen Auflagen für Straßenmusiziernde im konträren Verhältnis zum Selbstbild Bonns als Stadt der Musik. Vielleicht liegt es aber gerade daran, dass es einen gewissen Anspruch gibt, welche Musik in welchem Maß in der Innenstadt gespielt wird. Doch wo Musik als „höhere Offenbarung” gepriesen wird, liegt es nahe, die strengen
Vorgaben für Straßenmusik zu hinterfragen. Ein Casting könnte hier ein sinnvoller Kompromiss sein: Es würde die Qualität der Musik in der Innenstadt sichern, Kunstschaffenden eine Bühne bieten und Zuhörenden die Möglichkeit geben, kurz innezuhalten und den Klang der Stadt nachzuspüren – und vielleicht ein neues musikalisches Talent zu entdecken, so wie einst Beethoven.
Quellen (Auszug):
- https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/strassenmusik-umfrage-kuenstler-kultur-news-102.html
- https://www.bonn.de/bonn-erleben/beethoven/index.php
- https://www.boardofmusic.de/strassenmusik
- https://www.zeit.de/zett/2016-10/wieso-strassenmusik-so-wertvoll-ist
- https://ga.de/meinung/kommentare/strassenmusik-in-bonn-zwangsbeschallung-oder-buntes-leben-kommentar_aid-91766717
- https://ga.de/bonn/stadt-bonn/koennte-es-in-bonn-castings-fuer-strassenmusiker-geben_aid-116411739
- https://www.change.org/p/stoppen-sie-die-sinnlose-einschränkung-der-bonner-straßenmusik
- https://www.bonn.de/vv/produkte/Spielerlaubnis-Strassenmusikanten.php
- https://uni-goettingen.de/de/document/download/99bdac3a14340ea185f750e35c727177.pdf/10%20Pauline%2012%20Johanns%20Straßenmusik.pdf
- https://www.ksta.de/koeln/annenmaykantereit-in-der-koelner-ehrenstrasse-haben-wir-wirklich-abgecasht-480904
Quellen schriftliches Interview
- Schriftliches Interview/Befragung - Antworten erhalten am 21.10.2025 um 11:05 Uhr (Bundesstadt Bonn, Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit, Medienredaktion)
- Schriftliches Interview/Befragung - Antworten erhalten am 21.10.2025 um 16:09 Uhr (Bundesstadt Bonn, Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit, Medienredaktion)

